
Warum der Pflegegrad für den Treppenlift entscheidend ist
Ohne anerkannten Pflegegrad kein Pflegekassen-Zuschuss – so einfach ist die Regel. Bereits ab Pflegegrad 1 können Versicherte den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen, zu denen der Treppenlift zählt. Die Höhe des Zuschusses ist in allen fünf Graden gleich: bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann sich der Betrag entsprechend erhöhen.
Wie die Einstufung abläuft
Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause: Wie mobil ist die Person, wie selbstständig im Alltag, wie viel Unterstützung braucht sie? Aus den Antworten ergibt sich eine Punktzahl – und daraus der Pflegegrad. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Viele Familien unterschätzen die Chancen. Wer die Treppe nur noch mit Festhalten und Pausen bewältigt, hat oft bereits Anspruch auf Pflegegrad 1.
Das bedeutet die Einstufung praktisch
Für die Planung eines Treppenlifts heißt das: Erst der Antrag, dann der Einbau. Der Zuschussantrag muss vor der Montage gestellt und bewilligt werden. Unsere Berater helfen bei den Unterlagen – von der Erstberatung über den Kostenvoranschlag für die Pflegekasse bis zum Einbau. Alle Details zur Förderung haben wir auf der Seite Pflegekassen-Zuschuss zusammengefasst; was ein Lift kostet, erklärt die Seite Treppenlift-Kosten.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Reicht Pflegegrad 1 für den Treppenlift-Zuschuss?
Wie lange dauert die Einstufung?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Pflegegrad vorhanden – Zuschuss nutzen?
Wir prüfen Ihre Treppe und unterstützen beim Zuschussantrag – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Verwandte Begriffe
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · Pflegekassen-Zuschuss · Patientenlifter
