
Was alles dazu zählt
Der Katalog ist breiter, als viele denken: Treppenlifte und Plattformlifte, fest installierte Rampen, Türverbreiterungen, der Umbau der Dusche, Haltegriffe, abgesenkte Schwellen. Entscheidend ist der Zweck: Die Maßnahme muss die Pflege zu Hause erst ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.
Die Spielregeln beim Zuschuss
Drei Punkte entscheiden in der Praxis über Erfolg oder Ablehnung: Erstens braucht es einen anerkannten Pflegegrad (1 genügt). Zweitens muss der Antrag mit Kostenvoranschlag vor dem Umbau bei der Pflegekasse liegen – nachträglich wird praktisch nie gezahlt. Drittens gilt der Betrag von bis zu 4.180 € pro Maßnahme-Paket: Verschlechtert sich die Situation später deutlich, kann ein neuer Antrag für weitere Umbauten gestellt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, addieren sich die Zuschüsse.
So läuft es mit uns ab
Unsere Berater erstellen den förderfähigen Kostenvoranschlag, helfen beim Antrag und montieren erst nach der Bewilligung – so bleibt der Zuschuss sicher. Alle Details und den Ablauf zeigt unsere Seite Pflegekassen-Zuschuss; was ein Lift kostet, ordnet die Seite Treppenlift-Kosten ein.
Häufige Fragen
Gilt der Zuschuss auch zur Miete?
Kann ich den Zuschuss mehrfach bekommen?
Wie lange dauert die Bewilligung?
Bis zu 4.180 € Zuschuss sichern
Wir erstellen den förderfähigen Kostenvoranschlag und begleiten den Antrag – kostenlos und unverbindlich.
